Anstellungsbedingungen

Während rund 20 Jahren hatte die suisse.ing erfolgreich für branchenübliche Anstellungsbedingungen in einem Rahmen-Arbeitsvertrag (RAV) engagiert; auf Arbeitgebendenseite zusammen mit dem Verband Freierwerbender Schweizer Architekten (FSAI) und der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer und Ingenieurfirmen Berns (gab) sowie den Organisationen Baukader Schweiz, Schweizerische Kader-Organisation (SKO) und dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband (SKV) auf Seite der Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Die Vertragsautonomie von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden für die inhaltliche Ausgestaltung von Einzelarbeitsverträgen blieb durch den RAV ausdrücklich gewährleistet. Aufgrund der Kündigung des RAV seitens der Arbeitnehmendenorganisationen lief dieser per 31. Dezember 2011 aus. Die Sozialpartnerinnen und -partner konnten sich nicht auf eine gemeinsame Weiterführung des bestehenden oder eines neuen RAV einigen. Aus diesem Grund besteht seit 1. Januar 2012 ein vertragsloser Zustand.

Anstelle des RAV trat am 1. Januar 2012 eine Empfehlung der Arbeitgebendenorganisationen suisse.ing (usic), FSAI und gab zu «Anstellungsbedigungen für Projektierungsbüros» in Kraft.

Diese Anstellungsbedigungen entsprechen inhaltlich weitgehend dem bisherigen RAV. Die vereinzelten inhaltlichen Anpassungen sind der unten aufgeführten Vergleichstabelle zu entnehmen. Die Anstellungsbedignungen dienen als Empfehlung für Projektierungsbüros und können von diesen ganz oder teilweise in die betrieblichen Arbeitsreglemente überführt werden.

Die bisherige Empfehlungen 2012 – 2020 wurden im Jahr 2021 überarbeitet und revidiert. Die aktuelle Fassung der Anstellungsbedingungen datiert vom 7. Dezember 2021.

Die Projektierungsbüros sind eingeladen, ab dem 7. Dezember 2021 nur noch die neuen Anstellungsbedingungen zu verwenden.

Empfehlungen ab 8. September 2022

Neue Anstellungsbedingungen (2023 redaktionell angepasst aufgrund Namenswechsel)

Empfehlungen ab 7. Dezember 2021
Empfehlungen 2012 – 2020

Anstellungsbedingungen für Projektierungsbüros
Vergleichstabelle

RAV bis 31. Dezember 2011

Rahmenarbeitsvertrag RAV

Musterarbeitsverträge

Neuer Arbeitsvertrag für Ingenieure
Neuer Einzelarbeitsvertrag

Mario Marti
Dr. Mario Marti

Geschäftsstelle suisse.ing
Effingerstrasse 1
3001 Bern
Tel. +41 58 200 35 85

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