Corona Pandemie

Massnahmen vom 13.01.21

Der Bundesrat hat am 13.1. die bestehenden Massnahmen um 5 Wochen verlängert und weiter verschärft. Vom 18.1. bis 28.2. gilt eine grundsätzliche Homeoffice-Pflicht für Arbeiten, welche nach Art und Verhältnismässigkeit Standort-unabhängig ausgeführt werden können.

Wenn Homeoffice ganz oder teilweise nicht möglich ist, müssen weitere Massnahmen getroffen werden. So gilt dann eine Maskenpflicht, wenn sich mindestens zwei Personen im selben Raum aufhalten, ungeachtet der Grösse des Raumes oder des Abstands zwischen den Personen. Treffen mit mehr als 5 Personen sind untersagt.

Informationen des Bundesrates

Auf dieser Seite erhalten Sie laufend aktualisierte Informationen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Mario Marti.

Dokumente der suisse.ing

04.04.22 Probleme mit der Materiallieferung (Update 2022)
23.09.21 FAQ Corona-Zertifikat
06.07.21 Probleme mit Materiallieferungen
15.01.21 FAQ Homeoffice-Pflicht
20.05.20 Vereinbarung SBB
11.05.20 Fact Sheet - Corona und Streiterledigung
28.04.20 Umfrageergebnisse II zu Covid-19 bei den Planerbetrieben
24.04.20 Coronavirus - Flexiblität und Kontinuität in der Krise
07.04.20 Umfrageergebnisse I zu Covid-19 bei den Planerbetrieben
07.04.20 Fact Sheet Baustellenschliessungen, Änderung vom 7.4.20

26.03.20 Fact Sheet - Geschäftsalltag im Pandemiefall, Änderung vom 26.3.20
25.03.20 FAQ Bauleitung und Corona-Virus
19.03.20 Virtuelle Medienkonferenz - Appell an Bundesrat und Bauherren
19.03.20 Medienmitteilung: Planer sind systemrelevant! Auch von zu Hause aus
18.03.20 Brief an öffentliche Bauherren - Flexibilität und Kontinuität gewährleisten

Verordnungen und Empfehlungen des Bundesrates

Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) Erläuterungen
Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Verordnung über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren zur Aufrechterhaltung der Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus Erläuterungen

13.03.20 Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr

Allgemeine Informationen des BAG

Bundesamt für Gesundheit - Neues Coronavirus

Informationen für Unternehmen und Betriebe

covid19.easygov.swiss
SBB Infrastruktur- COVID-19-Dokumente
KBOB - Empfehlungen für Beschaffungs- und Vertragswesen
SECO - Checkliste für Baustellen
SECO - Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus
SECO - Merkblatt für Arbeitgeber
SUVA - Handlungshilfe für COVID-19 Kontrollen
KMU-Portal - Pandemieplan: Was Unternehmen wissen müssen
AHV - Merkblätter und Formular Corona Erwerbsersatzentschädigung

20.05.20 SBB Infrastruktur: Umgang mit Nachträgen rund um COVID-19

Kantonale Weisungen und Informationen

Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
Bern
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zürich
Zug

Usic Portrait 1871 Marti Mario 3
Dr. Mario Marti

Geschäftsführer suisse.ing, Rechtsanwalt

Kellerhals Carrard
Effingerstrasse 4
3001 Bern
Tel. +41 58 200 35 85

Twitter
LinkedIn

E-Mail senden
Website besuchen

Durch die Nutzung von www.suisse.ing akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies. Datenschutz.