Anstellungsbedingungen
Anstellungsbedingungen
Während rund 20 Jahren hatte die suisse.ing erfolgreich für branchenübliche Anstellungsbedingungen in einem Rahmen-Arbeitsvertrag (RAV) engagiert; auf Arbeitgebendenseite zusammen mit dem Verband Freierwerbender Schweizer Architekten (FSAI) und der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer und Ingenieurfirmen Berns (gab) sowie den Organisationen Baukader Schweiz, Schweizerische Kader-Organisation (SKO) und dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband (SKV) auf Seite der Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Die Vertragsautonomie von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden für die inhaltliche Ausgestaltung von Einzelarbeitsverträgen blieb durch den RAV ausdrücklich gewährleistet. Aufgrund der Kündigung des RAV seitens der Arbeitnehmendenorganisationen lief dieser per 31. Dezember 2011 aus. Die Sozialpartnerinnen und -partner konnten sich nicht auf eine gemeinsame Weiterführung des bestehenden oder eines neuen RAV einigen. Aus diesem Grund besteht seit 1. Januar 2012 ein vertragsloser Zustand.
Anstelle des RAV trat am 1. Januar 2012 eine Empfehlung der Arbeitgebendenorganisationen suisse.ing (usic), FSAI und gab zu «Anstellungsbedigungen für Projektierungsbüros» in Kraft.
Diese Anstellungsbedigungen entsprechen inhaltlich weitgehend dem bisherigen RAV. Die vereinzelten inhaltlichen Anpassungen sind der unten aufgeführten Vergleichstabelle zu entnehmen. Die Anstellungsbedignungen dienen als Empfehlung für Projektierungsbüros und können von diesen ganz oder teilweise in die betrieblichen Arbeitsreglemente überführt werden.
Die bisherige Empfehlungen 2012 – 2020 wurden im Jahr 2021 überarbeitet und revidiert. Die aktuelle Fassung der Anstellungsbedingungen datiert vom 7. Dezember 2021.
Die Projektierungsbüros sind eingeladen, ab dem 7. Dezember 2021 nur noch die neuen Anstellungsbedingungen zu verwenden.
Empfehlungen ab 8. September 2022
Empfehlungen ab 7. Dezember 2021
Neue Anstellungsbedingungen
Musterreglement zur Jahresarbeitszeit
Informationsblatt zu den neuen Anstellungsbedingungen
Empfehlungen 2012 – 2020
Anstellungsbedingungen für Projektierungsbüros
Vergleichstabelle
RAV bis 31. Dezember 2011
Musterarbeitsverträge
Neuer Arbeitsvertrag für Ingenieure
Neuer Einzelarbeitsvertrag
Dr. Mario Marti
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Tel. +41 31 970 08 88