Krieg in der Ukraine – Ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz

Montag, 06. März 2023

Neues Online-Instrument «Wegweiser Planungsbeschaffung»

Eine Gemeinde braucht ein neues Schulhaus, doch wie geht sie bei der Beschaffung der Planungsleistungen am besten vor? Das neue Online-Instrument

Donnerstag, 02. März 2023

Ja zum Klimagesetz

Die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen suisse.ing sagt ja zum Klimaschutzgesetz. Das Klimagesetz heisst mit vollem Namen...

Dienstag, 14. Februar 2023

Informelle und unkomplizierte Quartiergespräche 

  Wir starten die Quartiergespräche! Im Rahmen der Think Tank Innomeets entstand die Idee des Projektes: Es fokussiert auf die gegenseitige Unterstützung...

Willkommen bei suisse.ing

Die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen suisse.ing setzt sich aktiv für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Ingenieur- und Planerbranche ein. Die suisse.ing wahrt die Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Ingenieur- und Planerbranche im Spannungsfeld von Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Umwelt.

null Krieg in der Ukraine – Ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz

Krieg in der Ukraine – Ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz

Die usic und ihre Mitgliedsunternehmen sind schockiert über den fürchterlichen Krieg in der Ukraine. Bereits am 1.März 2022 haben wir unserem «Schwesterverband» in der Ukraine einen Brief geschickt, in welchem wir anerboten haben, ukrainischen Personen in der Schweiz eine Beschäftigung in einem Schweizer Ingenieurbüro zu vermitteln. Viele usic-Mitglieder beteiligen sich an dieser Aktion, welche wir nun auf einer eigens eingerichteten Website präsentieren und durchführen: www.usic.ch/ukraine

Flüchtende aus der Ukraine erlangen in der Schweiz den «Schutzstatus S». Der Schutzstatus S erlaubt Flüchtenden aus der Ukraine, schnell und unbürokratisch in der Schweiz Schutz zu finden, ohne dass ein Asylverfahren durchgeführt wird. Der Schutzstatus gilt für (1) schutzsuchende ukrainische Staatsbürger und Familienangehörige, welche vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft waren; (2) schutzsuchende Personen anderer Nationalität (+ Familienmitglieder), welche vor dem 24. Februar 2022 einen internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine hatten; und (3) Schutzsuchende anderer Nationalität, Staatenlose (+ Familienangehörige), welche über eine gültige (Kurz-) Aufenthaltsbewilligung verfügen und nicht in Sicherheit und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können. Nach der Einreise in die Schweiz müssen sich die Schutzsuchenden beim Bundesasylzentrum BAZ melden und ein Gesuch stellen, welches individuell geprüft wird. Hierfür haben Schutzsuchende bis zu 90 Tagen Zeit.

Mit dem Schutzstatus S können die Personen ohne Wartefrist eine Arbeit aufnehmen. Damit eine Person mit dem Schutzstatus S eine Arbeitsstelle antreten kann, muss die Arbeitgeberin beim zuständigen kantonalen Amt (in der Regel Amt für Wirtschaft für den jeweiligen Kanton) ein Gesuch stellen. In vielen Kantonen kann das Gesuch per E-Mail eingereicht werden. Das Gesuch sollte nachfolgendes enthalten:

  • Ausgefülltes Formular «Stellenantritt – Ausländische Arbeitnehmende aus Drittstaaten»
  • Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrages – Kopie Reisepass (sofern vorhanden)
  • Kopie Lebenslauf (sofern vorhanden)
  • Kopie des Ausweises Schutzstatus S.

Bei der Beschäftigung einer Person mit Schutzstatus S müssen die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen.

Verfasst von: Dr. Mario Marti, Rechtsanwalt, Geschäftsführer usic

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Die suisse.ing-Mitgliedschaft ist ein Gütesiegel für Fachkompetenz und Qualität. Neben der Interessenvertretung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft profitieren Mitglieder von vielseitigen Verbandsleistungen, die sie in ihrem Geschäftsalltag und in der Unternehmensführung unterstützen.

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