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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Die Anfang 2022 in Kraft getretene neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) sieht vor, dass «der Arbeitgeber» dafür zu sorgen hat, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein schriftliches Konzept vorliegt, in dem die für seine Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Was bedeutet das für die Planer?

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Verfasst von: Dr. Thomas Siegenthaler, Scherler + Siegenthaler Rechtsanwälte AG

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